1. Anmeldung & Bestätigung

1.1 Mit Ihrer Anmeldung für den Malle Cup unterbreiten Sie uns ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihnen die Buchung schriftlich bestätigen. Eine Bestätigung per E-Mail ist hierfür ausreichend. Telefonische und mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.2 Ihre Anmeldung gilt nicht nur für Sie, sondern auch für alle Teilnehmer, die in den Anmeldeunterlagen oder Listen stehen. Sie stehen für deren Vertragsverpflichtungen genauso ein wie für Ihre eigenen.

1.3 Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie den Turnierregeln des Malle Cups zu.

1.4 Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass wir Fotos & Videos auf dem Turnier machen.

2. Bezahlung

2.1 Mit der Anmeldung wird die Anmeldegebühr fällig, die innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu begleichen ist. Diese Gebühr ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldegebühr auch im Falle einer Absage der Veranstaltung durch eine Behörde oder einen anderen Dritten aufgrund einer vom Malle Cup nicht zu verantwortenden Gefährdung nicht zurückerstattet wird. Gleiches gilt, wenn die vom Malle Cup gemietete Sportanlage aus Gründen, die vom Malle Cup nicht zu vertreten sind, nicht genutzt werden kann.

2.2 Die Teilnehmergebühr ist, gemäß der Ihnen per E-Mail zugestellten Rechnung, spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Sollte eine Stornierung erfolgen, so werden die damit verbundenen Gebühren sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sofort fällig. Die genauen Beträge für An- und Restzahlung sowie eventuelle Stornierungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Die Zahlungen müssen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmer erfolgen, unter Angabe der Ihnen mitgeteilten Rechnungsnummer.

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen (ab acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn) wird sofort der gesamte Teilnehmerpreis fällig.

2.4 Bei Nichteinhaltung des Restzahlungstermins kann der Malle Cup nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom bestehenden Buchungsvertrag zurücktreten und als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.2 verlangen. Die Aushändigung der letzten Informationen erfolgt erst nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

3. Leistungen

3.1 Die vom Malle Cup zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Informationen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4. Rücktritt/Stornierung der Teilnehmer

4.1 Je kunt op elk moment voor de start van de evenement je deelname annuleren, waarbij eventuele kosten volgens clausule 4.2 in acht moeten worden genomen. Bepalend is het moment waarop jouw schriftelijke annuleringsverklaring bij de Malle Cup binnenkomt. Annulering per e-mail is niet toegestaan. Mocht jij of een medereiziger zich terugtrekken van de deelname of de reis naar het evenement niet maken – om redenen die niet aan de Malle Cup zijn toe te schrijven (behalve in gevallen van overmacht volgens clausule 10) – kan de Malle Cup vergoeding eisen voor de getroffen voorzieningen en gemaakte kosten. Bij het vaststellen van deze vergoeding worden normaal gesproken bespaarde kosten en het gebruikelijke alternatieve gebruik van de evenementen diensten in overweging genomen. Het staat je vrij aan te tonen dat er in verband met de annulering of niet-departuur van de reis lagere of zelfs geen kosten zijn gemaakt, vergeleken met de kosten die in het pakket zijn vermeld (zie 4.2).

4.2 Naast een verwerkingstarief van 10,- Euro per boeking, zijn bij annulering van het evenement (ook bij individuele personen) doorgaans de volgende kosten verschuldigd:
➡️ Tot 90 dagen voor de start van het evenement: geen extra kosten.
➡️ Van de 89e tot de 31e dag voor de start van het evenement: 40% van de deelnemersprijs (per persoon).
➡️ Van de 30e tot de 16e dag voor de start van het evenement: 60% van de deelnemersprijs (per persoon).
➡️ Vanaf de 15e dag voor de start van het evenement: 90% van de deelnemersprijs (per persoon).
➡️ Bij afwezigheid bij de start van het evenement: 100% van de deelnemersprijs (per persoon).

4.3 Op verzoek voert de Malle Cup, indien mogelijk, eenmaal een gratis wijziging van het aantal personen in de boeking met 10% (afgerond naar het volgende volle aantal personen) door. Deze regeling geldt alleen tot acht weken voor de start van het evenement. Voor elke verdere wijziging van de boekingsbevestiging behoudt de Malle Cup zich het recht voor om een extra verwerkingstarief van 10,- EUR per geval te heffen. Wijzigingen in het aantal personen in de boeking van meer dan 10% (afgerond naar het volgende volle aantal personen) zijn alleen mogelijk met toestemming van de Malle Cup. Hetzelfde geldt voor wijzigingen in het aantal personen in de boeking binnen de periode van acht weken tot de start van het evenement.

4.4 Annuleringen van individuen kunnen ertoe leiden dat de vereniging kortingen of pakketprijzen verliest.

5. Rücktritt/Stornierung durch DEN MALLE CUP

5.1 Absage des Turniers aufgrund höherer Gewalt / Covid-19

Der Malle Cup rechnet fest damit, dass alle Turniere wie geplant stattfinden werden. Sollte jedoch der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass dies nicht möglich ist, wird der Malle Cup das Turnier absagen. Eine Absage kommt dann in Betracht, wenn die zuständigen Behörden die Durchführung untersagen, ein Reiseverbot verhängt ist oder eine offizielle Reisewarnung für die betroffene Region ausgesprochen wurde. In diesem speziellen Fall wird der Malle Cup den gesamten eingezahlten Teilnehmerpreis ohne Abzüge unverzüglich zurückzahlen.

5.2 Ausschluss von Teilnehmern

Der Malle Cup kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch den Malle Cup nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Malle Cup den Vertrag, so behält der Malle Cup den Anspruch auf den Teilnahmepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.

6. Turnierprogramm

Der Veranstalter und der Malle Cup behalten sich vor, Änderungen am Programm vorzunehmen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Der Malle Cup übernimmt keine Haftung, falls Teile des Programms aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Malle Cups liegen, nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können.

7. Haftungs, Ausschluss, Verjährung

7.1 Die vertragliche Haftung des Malle Cups für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Teilnehmerpreises (pro Person) begrenzt. Dies gilt, solange der Schaden dem Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wurde oder der Malle Cup für den Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gesetzliche Vorschriften, die Haftungseinschränkungen oder -ausschlüsse beinhalten und auf internationalen Abkommen beruhen, gelten ebenfalls zugunsten des Malle Cups. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Malle Cup, die aus unerlaubter Handlung resultieren und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit basieren, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des Teilnehmerpreises (pro Person und Veranstaltung) beschränkt.

7.2 Der Malle Cup übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, die als Fremdleistungen vermittelt und in der Ausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Hierzu zählen beispielsweise Ausflüge, Rundfahrten oder der Besuch von Parks und anderen Freizeiteinrichtungen.

7.3 Der Malle Cup haftet nicht bei höherer Gewalt.

7.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmer und Mitreisenden selbst verantworten. Vor der Inanspruchnahme sollten Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet der Malle Cup nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Malle Cup empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

7.5 Jeder Teilnehmer/Mitreisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um mögliche Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Mängel und Störungen sind den Mitarbeitern des Malle Cups vor Ort sofort mitzuteilen; die Schriftform wird dabei empfohlen. Kommt ein Teilnehmer/Mitreisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm diesbezüglich keine Ansprüche zu.

7.6 Die Mitarbeiter des Malle Cups vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche jeglicher Art anzuerkennen. Ansprüche sind bei dem oder der jeweiligen, zur Leitung befugten Vertreter/in des Malle Cups vor Ort vorzutragen. Die Schriftform wird hierbei empfohlen.

7.7 Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung beim Malle Cup geltend zu machen. Die Schriftform wird hierbei empfohlen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, ausdrücklich abweichend von der gesetzlichen Regelung, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung laut Vertrag enden sollte.

8. Teilnahmeausschluss

Wenn ein Teilnehmer sich so belästigend verhält, dass das Verhältnis zwischen dem Malle Cup und dem Leistungsträger (wie Beförderung, Unterbringung, Ausrichter) ernsthaft gefährdet wird, kann dieser Teilnehmer ausgeschlossen werden. Wenn der ausgeschlossene Teilnehmer minderjährig ist, muss der Vertragspartner sicherstellen, dass der Teilnehmer in Begleitung eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen sofort den Veranstaltungsort verlässt und auf eigene Kosten zum Ausgangspunkt der Reise zurückgebracht wird. Der Malle Cup wird unterstützend tätig, jedoch sind etwaige Mehrkosten vom Vertragspartner zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Mannschaften und Vereine. Sollten keine drei erwachsenen Betreuer für die restliche Gruppe zur weiteren Aufsicht vorhanden sein, muss die gesamte Gruppe auf eigene Kosten von der Veranstaltung abreisen.

Bei der Anmeldung einer Fahrt wird vorausgesetzt, dass die Geschäftsführung der teilnehmenden Firma sowie der oder die Reiseleiter(in) mit den allgemeinen Reisebedingungen des Malle Cups einverstanden sind. Es wird auch angenommen, dass alle Verpflichtungen gegenüber dem Malle Cup von einer dazu befugten Person erfüllt werden. Es wird empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen.

9. Schlussbestimmungen

Die Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Malle Cup und dem Vertragspartner, unabhängig von den Wohnsitzen aller beteiligten Parteien, dem Ort, an dem der Vertrag geschlossen wurde, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll. Mit Firmen werden alle Gruppen gleichgestellt, die die Dienste des Malle Cups in Anspruch nehmen.